ALS BEWERTUNGSSACHVERSTÄNDIGER ERSTELLE ICH FOLGENDE GUTACHTEN:

grundbesitzwertgutachten

Hierbei handelt es sich um Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Sie dienen in der Regel für eine typisierte steuerliche Grundbesitzbewertung  für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Vorlage beim Finanzamt.

Verkehrswertgutachten

Diese Form von Gutachten eignet sich für bebaute und unbebaute Grundstücke. Sie erhalten umfangreiche und differenzierte Gutachten mit 40 - 60 Seiten, die nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden. Sie entsprechen den Anforderungen von Gerichten und öffentlich-rechtlichen Institutionen. Diese Gutachten enthalten ebenso detaillierte Angaben zur Lage, zu den Grundstücksmerkmalen wie auch eine Beschreibung  der baulichen Anlagen und Außenanlagen. Dabei wird auch der Werteinfluss von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Außerdem finden auch Rechte und Belastung nach Abteilung II des Grundbuchs sowie eventuelle Bauschäden und -mängel Berücksichtigung.

Erbbaurechte

Die Bewertung von Erbbaurechten und erbbaurechtsbelasteten Grundstücken.

kurzgutachten

Bei dieser Form von Gutachten handelt es sich um eine einfache, prägnante und preiswerte Bewertungsdienstleistung, die dann Anwendung findet, wenn es lediglich um den Richtwert von Kauf- oder Verkaufspreisen einer Immobilie geht. Diese Gutachten enthalten eine kurze Lage-, Grundstücks- und Gebäudebeschreibung. Zusätzlich werden augenscheinliche bauliche Mängel und Schäden berücksichtigt. Lasten und Beschränkungen nach Abteilung II des Grundbuchs werden nicht berücksichtigt.

Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
 Wolfgang Günther • Spielberger Straße 13 • 63607 Wächtersbach • Telefon  0 60 53 - 30 31 •
info@sachverstaendigenbuero-guenther.de